Rechtsanwälte Heine Predeschly & Kollegen
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Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Bußgeldkatalogs
Rechtsanwalt Sven Predeschly, 02.05.2006
Zum 01.05.2006 treten
verschiedene Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Bußgeldkataloges
in Kraft.
Neu ist die Verpflichtung die
Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anzupassen – u.a.
geeignete Reifen („Winterreifenpflicht“) und Frostschutzmittel in der
Scheibenwaschanlage – wobei die Nichteinhaltung dieser Vorschrift mit einem Bußgeld
in Höhe von EUR 20,00 geahndet wird. Sofern es wegen der fehlenden
Winterbereifung zu einer Verkehrsbehinderung kommt wird ein Bußgeld in Höhe
von EUR 40,00 sowie 1 Punkt fällig.
Auch die Bußgelder für das
Nichteinhalten des Mindestabstandes zu dem vorausfahrenden Fahrzeug (sog.
"Drängeln") werden
angehoben. Wer eine Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h fährt, muss einen
Mindestabstand von 5/10 seines halben Tachowertes einhalten, sonst wird ein Bußgeld
in Höhe von EUR 40,00 sowie 1 Punkt fällig. Werden dagegen nur 4/10
des Mindestabstands eingehalten muss ein Bußgeld in Höhe von EUR 60,00 bezahlt
werden, bei einem Mindestabstand unter 3/10 des halben Tachowerts fallen künftig
EURO 100,00 sowie 4 Punkte an (bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h
und einer Unterschreitung des Abstands von 3/10 des halben Tachowertes kommt ein
Fahrverbot von 1 Monat hinzu). Unter Umständen - und dies wäre in jedem
Einzelfall zu prüfen - ist die von der Polizei vorgenommene Abstandsmessung
fehlerhaft, so dass gegen einen Bußgeldbescheid vorgegangen werden kann.
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