Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -


 

 

EU-Mahnverfahren 

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Gerade für mittelständische Unternehmen ist die zügige Eintreibung von Außenständen – gerade auch im Ausland – von erheblichem wirtschaftlichem Interesse. Die EG-Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens will diesem Umstand durch die Einführung eines EU-einheitlichen Mahnverfahrens Rechnung tragen.

Dieses Europäische Mahnverfahren ermöglicht es, dass nicht beglichene Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug künftig auch in den EU-Staaten ohne bürokratischen Aufwand tituliert und vollstreckt werden können. Der Gläubiger muss in seinem Heimatland ein Formular ausfüllen, in dem der geltend gemachte Anspruch zu bezeichnen und auch der grenzüberschreitende Bezug darzulegen ist. Das Gericht im Heimatland des Gläubigers überprüft, ob diese formalen Voraussetzungen erfüllt sind und stellt dann einen Europäischen Mahnbescheid aus, welcher an den Schuldner in dessen Sitzland zugestellt wird. Sofern der Schuldner diesem Mahnbescheid nicht binnen 30 Tagen nach dessen Zustellung widerspricht wird der Mahnbescheid für vollstreckbar erklärt. Der Mahnbescheid wird dann in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt und kann dort auch vollstreckt werden. Sofern der Schuldner fristgerecht gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegen sollte wird ein streitiges Verfahren vor den Gerichten des Landes durchgeführt, in welchem der Mahnbescheid ausgestellt worden ist.

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