Predeschly Rechtsanwälte
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- Kanzlei am Feuersee -
EU-Mahnverfahren
Rechtsanwalt Sven Predeschly,
Gerade für
mittelständische Unternehmen ist die zügige Eintreibung von Außenständen –
gerade auch im Ausland – von erheblichem wirtschaftlichem Interesse. Die
EG-Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens will diesem
Umstand durch die Einführung eines EU-einheitlichen Mahnverfahrens Rechnung
tragen.
Dieses
Europäische Mahnverfahren ermöglicht es, dass nicht beglichene Forderungen mit
grenzüberschreitendem Bezug künftig auch in den EU-Staaten ohne bürokratischen
Aufwand tituliert und vollstreckt werden können. Der Gläubiger muss in seinem
Heimatland ein Formular ausfüllen, in dem der geltend gemachte Anspruch zu
bezeichnen und auch der grenzüberschreitende Bezug darzulegen ist. Das Gericht
im Heimatland des Gläubigers überprüft, ob diese formalen Voraussetzungen erfüllt
sind und stellt dann einen Europäischen Mahnbescheid aus, welcher an den
Schuldner in dessen Sitzland zugestellt wird. Sofern der Schuldner diesem
Mahnbescheid nicht binnen 30 Tagen nach dessen Zustellung widerspricht wird der
Mahnbescheid für vollstreckbar erklärt. Der Mahnbescheid wird dann in allen
EU-Mitgliedsstaaten anerkannt und kann dort auch vollstreckt werden. Sofern der
Schuldner fristgerecht gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegen sollte wird ein
streitiges Verfahren vor den Gerichten des Landes durchgeführt, in welchem der
Mahnbescheid ausgestellt worden ist.
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