Predeschly    Rechtsanwälte


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Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, allgemeine Informationen finden Sie hier) hat in der Praxis bereits nach wenigen Monaten dazu geführt, dass sich Unternehmen, die Stellenanzeigen geschaltet haben, mit Personen auseinandersetzen müssen, die sich dieses Regelwerk finanziell zunutze machen wollen. Es wurde bereits vielfach in der Presse darauf hingewiesen, dass sog. „Pseudo-Bewerber“ sich auf Stellenanzeigen melden für welche es ihnen erkennbar an den Voraussetzungen fehlt nur um von dem ausschreibenden Unternehmen eine Absage zu erhalten und sodann finanzielle Ansprüche auf Entschädigung wegen Diskriminierung nach dem AGG geltend machen zu können. Insbesondere bei Stellenausschreibungen, etc. sowie bei Absagen an Bewerber ist daher zukünftig verstärkt darauf zu achten, dass die Regelungen des AGG eingehalten werden. Sowohl im Vorfeld als auch spätestens dann wenn ein Bewerber Ansprüche gegenüber dem Unternehmen reklamiert sollte anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden, insbesondere um abzuklären, ob der Anspruchsteller bereits versucht hat auf diese Weise bei anderen Unternehmen Ansprüche durchzusetzen - in solch einem Fall können die Forderungen des Anspruchstellers als rechtsmißbräuchlich zurückgewiesen werden.

Derzeit wird unter anderem auch ein Fall vor den Gerichten verhandelt, in welchem Lufthansa-Piloten eine Klage eingereicht haben, die sich gegen die Altersgrenze von 60 Jahren richtet. In den einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen ist geregelt, dass Lufthansa-Piloten mit Erreichen des 60. Lebensjahres nicht mehr als Pilot tätig sein dürfen – hierdurch fühlen sich die Kläger diskriminiert.  

Haben Sie als Arbeitgeber bereits die Ihnen obliegenden Verpflichtungen nach § 12 AGG erfüllt und Ihre Mitarbeiter über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz informiert bzw. diese entsprechend geschult ? Wenn nicht sprechen Sie uns an.  

Sofern Sie Interesse und Bedarf an Beratung oder Schulungen im Bereich des AGG haben sprechen Sie uns einfach an per e-mail oder unter Telefon +49 (0) 711 - 6155850 (Ansprechpartner Rechtsanwalt Sven Predeschly) !

Das Internet-Angebot unserer Kanzlei - u.a. auch der obige Beitrag - dient ausschließlich der allgemeinen Information und jegliche Informationen werden ohne Gewähr erteilt. Eine Haftung kann diesbezüglich nicht übernommen werden. Mit den veröffentlichten Informationen wird weder eine Beratung oder eine individuelle Auskunft erteilt noch kommt ein Mandatsverhältnis zustande.

 


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