Predeschly Rechtsanwälte
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- Kanzlei am Feuersee -
Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Rechtsanwalt Sven Predeschly,
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, allgemeine
Informationen finden Sie hier) hat in der Praxis bereits nach wenigen
Monaten dazu geführt, dass sich Unternehmen, die Stellenanzeigen geschaltet
haben, mit Personen auseinandersetzen müssen, die sich dieses Regelwerk
finanziell zunutze machen wollen. Es wurde bereits vielfach in der Presse darauf
hingewiesen, dass sog. „Pseudo-Bewerber“ sich auf Stellenanzeigen melden für
welche es ihnen erkennbar an den Voraussetzungen fehlt nur um von dem
ausschreibenden Unternehmen eine Absage zu erhalten und sodann finanzielle Ansprüche
auf Entschädigung wegen Diskriminierung nach dem AGG geltend machen zu können.
Insbesondere bei Stellenausschreibungen, etc. sowie bei Absagen an Bewerber ist
daher zukünftig verstärkt darauf zu achten, dass die Regelungen des AGG
eingehalten werden. Sowohl im Vorfeld als auch spätestens dann wenn ein
Bewerber Ansprüche gegenüber dem Unternehmen reklamiert sollte anwaltliche
Beratung in Anspruch genommen werden, insbesondere um abzuklären, ob der
Anspruchsteller bereits versucht hat auf diese Weise bei anderen Unternehmen
Ansprüche durchzusetzen - in solch einem Fall können die Forderungen des
Anspruchstellers als rechtsmißbräuchlich zurückgewiesen werden.
Derzeit wird unter anderem auch ein Fall vor den Gerichten verhandelt, in welchem Lufthansa-Piloten
eine Klage eingereicht haben, die sich gegen die Altersgrenze von 60 Jahren
richtet. In den einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen ist geregelt, dass
Lufthansa-Piloten mit Erreichen des 60. Lebensjahres nicht mehr als Pilot tätig
sein dürfen – hierdurch fühlen sich die Kläger diskriminiert.
Haben Sie als Arbeitgeber bereits die Ihnen obliegenden Verpflichtungen nach § 12 AGG erfüllt und Ihre Mitarbeiter über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz informiert bzw. diese entsprechend geschult ? Wenn nicht sprechen Sie uns an.
Sofern Sie Interesse und Bedarf an Beratung oder Schulungen
im Bereich des AGG haben sprechen Sie uns einfach an per
e-mail oder unter Telefon +49 (0) 711 - 6155850 (Ansprechpartner
Rechtsanwalt Sven Predeschly) !
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