Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -


 

 

Verkauf von Krediten durch Banken an ausländische Investoren

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

In der Vergangenheit häufen sich die Meldungen wonach deutsche Banken Kredite - und zwar sowohl Firmen als auch Privatkredite - an ausländische Fonds verkaufen um notleidende Kredite nicht mehr in der eigenen Bilanz ausweisen zu müssen (u.a. Lone Star). Die Bearbeitung des Kredits bzw. der Einzug der Forderung (auf neudeutsch: work out) wird sodann von dem Käufer der Forderungen - dem ausländischen Fonds - übernommen, der i.d.R. keine persönliche Bindung zum Kreditnehmer hat und daher sein Hauptaugenmerk darauf richten wird die Darlehensforderungen möglichst schnell zahlungsfällig zu stellen und vorhandene Sicherheiten zu verwerten (Grundpfandrechte, etc.). 

Die ausländischen Fonds tendieren bei den übernommenen Krediten dazu möglichst schnell die Kündigung der Darlehen auszusprechen, vorhandene Sicherheiten zu verwerten und gegen die Kunden die Zwangsvollstreckung (Kontenpfändung, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung) einzuleiten. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob durch den Verkauf der Kredite Verstöße gegen das Bankgeheimnis bzw. das Datenschutzgesetz vorliegen und ob der Vertrag überhaupt einen Verkauf an einen Dritten zulässt.

Es ist jedem betroffenen Kreditnehmer zu raten die Rechtslage anwaltlich zu überprüfen und sich gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an per e-mail oder unter Telefon +49 (0) 711 - 6155850 (Ansprechpartner Rechtsanwalt Sven Predeschly) !

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