Predeschly Rechtsanwälte
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- Kanzlei am Feuersee -
Einführung von Real Estate Investment Trusts (REIT´s)
Rechtsanwalt Sven Predeschly,
Bisher
war auf dem Markt der indirekten Immobilienanlagen in Deutschland lediglich der
(offene) Immobilienfonds bekannt; dies wird sich durch die vom Bundestag bald zu
beschließende Gesetzesvorlage über die Einführung von sog. REIT´s (Real
Estate Investment Trusts) zukünftig ändern. Hierbei handelt es sich um
Kapitalgesellschaften, die Immobilien besitzen und betreiben und die bereits
seit Jahrzehnten in den USA existieren. Der Sinn und Zweck dieses Gesetzes liegt
u.a. darin den Unternehmen die Auflösung stiller Immobilienreserven zu
vereinfachen.
Die
Aktien der REIT´s werden an der Börse gehandelt und für den REIT gelten die
Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs. Nach dem Inhalt der
derzeitigen Gesetzesvorlage ist vorgesehen, dass die REIT´s mindestens 90%
ihres Gewinns an die REIT-Aktionäre ausschütten und im Gegenzug dafür keine Körperschafts-
und Gewerbesteuer bezahlen müssen. Zudem ist durch weitere einschränkende
Regelungen vorgesehen, dass der Schutz der Aktionäre gesichert ist.
Für
Wohnungen, die zukünftig in den Bestand eines REIT fallen, gilt der gesetzliche
Mieterschutz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an per e-mail oder unter Telefon +49 (0) 711 - 61558510 (Ansprechpartner Rechtsanwalt Sven Predeschly) !
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© Sven Predeschly