Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -


 

 

Einführung von Real Estate Investment Trusts (REIT´s)

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Bisher war auf dem Markt der indirekten Immobilienanlagen in Deutschland lediglich der (offene) Immobilienfonds bekannt; dies wird sich durch die vom Bundestag bald zu beschließende Gesetzesvorlage über die Einführung von sog. REIT´s (Real Estate Investment Trusts) zukünftig ändern. Hierbei handelt es sich um Kapitalgesellschaften, die Immobilien besitzen und betreiben und die bereits seit Jahrzehnten in den USA existieren. Der Sinn und Zweck dieses Gesetzes liegt u.a. darin den Unternehmen die Auflösung stiller Immobilienreserven zu vereinfachen.  

Die Aktien der REIT´s werden an der Börse gehandelt und für den REIT gelten die Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs. Nach dem Inhalt der derzeitigen Gesetzesvorlage ist vorgesehen, dass die REIT´s mindestens 90% ihres Gewinns an die REIT-Aktionäre ausschütten und im Gegenzug dafür keine Körperschafts- und Gewerbesteuer bezahlen müssen. Zudem ist durch weitere einschränkende Regelungen vorgesehen, dass der Schutz der Aktionäre gesichert ist.

Für Wohnungen, die zukünftig in den Bestand eines REIT fallen, gilt der gesetzliche Mieterschutz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an per e-mail oder unter Telefon +49 (0) 711 - 61558510 (Ansprechpartner Rechtsanwalt Sven Predeschly) !

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