Predeschly Rechtsanwälte
Stuttgart
Plochingen
Berlin
Dresden
- Kanzlei am Feuersee -
Haftung der Banken und Brokerhäuser für versteckte Provisionen (sog. „kick-backs“)
Rechtsanwalt Sven Predeschly,
Der
Bundesgerichtshof, XI ZR 349/99, hat entschieden, dass eine Bank verpflichtet
ist den Kunden über eine Vereinbarung zwischen der Bank und dem Vermögensverwalter
aufzuklären, wonach der Vermögensverwalter eine Beteiligung an Provisionen und
Gebühren erhalte. Die Depotbank verletze andernfalls ihre Aufklärungspflicht
gegenüber dem Kunden nachdem für den Vermögensverwalter möglicherweise ein
Anreiz geschaffen wird sich durch Spesenreiterei (möglichst viele
Transaktionen, die zu zusätzlichen Provisionen führen) zusätzliche Einnahmen
zulasten des Kunden zu verschaffen. Sofern der Kunde nachweist, dass er bei
entsprechender Aufklärung den Vermögensverwalter nicht beauftragt hätte, kann
er seinen Schaden liquidieren, welcher aus den Gebühren, den Verlusten und
unter Umständen sogar aus dem entgangenem Gewinn bestehen kann.
Es ist jedem betroffenen Anleger zu raten die Rechtslage anwaltlich überprüfen zu lassen.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an per e-mail oder unter Telefon +49 (0) 711 - 61558510 (Ansprechpartner Rechtsanwalt Sven Predeschly) !
Das Internet-Angebot unserer Kanzlei - u.a. auch der obige Beitrag - dient ausschließlich der allgemeinen Information und jegliche Informationen werden ohne Gewähr erteilt. Eine Haftung kann diesbezüglich nicht übernommen werden. Mit den veröffentlichten Informationen wird weder eine Beratung oder eine individuelle Auskunft erteilt noch kommt ein Mandatsverhältnis zustande.
© Sven Predeschly