Predeschly Rechtsanwälte
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- Kanzlei am Feuersee -
Unattraktive Flugzeit berechtigt nicht zum Rücktritt von einer Pauschalreise,
Welches Gericht ist örtlich zuständig ?
Ansprüche des Reisenden bei Insolvenz
Rechtsanwalt Sven Predeschly
Das Amtsgericht München hat entschieden, zum Missfallen von Urlaubern, dass eine unattraktive Uhrzeit bei der Anreise ins Urlaubsziel - auch wenn dadurch die Nachtruhe des Urlaubers nicht eingehalten werden kann - nicht zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag berechtigt. Es sei für den Urlauber zumutbar zu unkomfortablen Zeiten anzureisen, hierdurch werde die Pauschalreise insgesamt nicht in Frage gestellt.
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© Sven Predeschly