Predeschly    Rechtsanwälte


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Kfz-Herstellergarantie beeinträchtigt Verbraucher 

Rechtsanwalt Sven Predeschly

 

Der Bundesgerichtshof hat am 06.07.2011 (Az: VIII ZR 293/10) entschieden, dass bei einer Kfz-Herstellergarantie eine Regelung, wonach die Garantie nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn der Käufer nicht regelmäßig Wartungen in Vertragswerkstätten durchgeführt hat, unwirksam ist. Sofern der Käufer für diese Garantie ein zusätzliches Entgelt bezahlt muss die Klausel so gestaltet sein, dass die Garantie nur dann nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn der streitige Mangel auch wirklich auf die unterlassene Wartung zurückzuführen ist - anderweitige Klauseln beeinträchtigen den Käufer unangemessen und sind daher unwirksam.
as Amtsgericht München hat entschieden, zum Missfallen von Urlaubern, dass eine unattraktive Uhrzeit bei der Anreise ins Urlaubsziel - auch wenn dadurch die Nachtruhe des Urlaubers nicht eingehalten werden kann - nicht zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag berechtigt. Es sei für den Urlauber zumutbar zu unkomfortablen Zeiten anzureisen, hierdurch werde die Pauschalreise insgesamt nicht in Frage gestellt.


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