Predeschly    Rechtsanwälte


Stuttgart              Plochingen              Berlin            Dresden

- Kanzlei am Feuersee -


 

 

Anspruch des Scheinvaters gegen Mutter auf Auskunft

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Der Bundesgerichtshof gesteht dem Scheinvater einen Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft zu welche Person ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Der Kläger hatte erfolgreich eine Vaterschaftsanfechtung durchgeführt und wollte von der Mutter nunmehr Auskunft über die Person des leiblichen Vaters um den für das Kind bezahlten Unterhalt zurückfordern zu können (Unterhaltsregress). Mit Urteil vom 09.11.2011, Az: XII ZR 136/09 entschied der Bundesgerichtshof, dass in einem solchen Fall das Persönlichkeitsrecht der Mutter zurückstehen muss und der Anspruch des Scheinvaters auf effektiven Rechtsschutz vorgeht.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an per e-mail oder unter Telefon +49 (0) 711 - 61558510 (Ansprechpartner Rechtsanwalt Sven Predeschly) !

Das Internet-Angebot unserer Kanzlei - u.a. auch der obige Beitrag - dient ausschließlich der allgemeinen Information und jegliche Informationen werden ohne Gewähr erteilt. Eine Haftung kann diesbezüglich nicht übernommen werden. Mit den veröffentlichten Informationen wird weder eine Beratung oder eine individuelle Auskunft erteilt noch kommt ein Mandatsverhältnis zustande.

 


© Sven Predeschly