Predeschly Rechtsanwälte

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Steuerhinterziehung und Strafzumessung

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nach der Wertung des Gesetzgebers eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe (von im Höchstmaß zwei Jahren) nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch möglich und somit die Ausnahme (Urteil vom 2.12.2008, Az: 1 StR 416/08 und Urteil vom 07.02.2012, Az: 1 StR 525/11).

Für weitere Informationen aus dem Bereich des Steuerrechts sprechen Sie uns einfach an per e-mailoder unter Telefon +49 (0) 711 - 6155850 (Ansprechpartner Rechtsanwalt Sven Predeschly) ! Wir kooperieren in diesen Fällen falls erforderlich mit einem erfahrenen Steuerberaterbüro sowie einem auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kollegen (L.LM Tax).

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© Sven Predeschly