Predeschly Rechtsanwälte
Stuttgart Plochingen Berlin Dresden
Steuerhinterziehung und Strafzumessung
Rechtsanwalt Sven Predeschly,
Bei einer
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofes nach der Wertung des Gesetzgebers eine zur
Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe (von im
Höchstmaß zwei Jahren) nur bei Vorliegen besonders
gewichtiger Milderungsgründe noch möglich und somit die
Ausnahme (Urteil vom 2.12.2008, Az: 1 StR 416/08 und Urteil
vom 07.02.2012, Az: 1 StR 525/11).
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© Sven Predeschly