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- Kanzlei am Feuersee -
eBay-Powerseller und Widerrufsrecht des Käufers
Rechtsanwalt Sven Predeschly, 30.03.2006
Grundsätzlich
steht einem Käufer über die eBay-Plattform ein Widerrufsrecht nach den
Regelungen über den Fernabsatzvertrag zu sofern es sich bei dem eBay-Verkäufer
um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Ein Unternehmer ist nach
den gesetzlichen Vorschriften eine natürliche Person, die bei dem Abschluss des
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt. Die Frage
wann eine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 14 BGB vorliegt ist daher
sowohl für den eBay-Käufer als auch den eBay-Verkäufer von erheblicher
Bedeutung.
Nach
einer Entscheidung des Landgerichts Mainz, Az: 3 O 184/04, ist bei einer hohen
Anzahl von getätigten Verkäufen (hier 252 innerhalb von 2 ½ Jahren) sowie der
Bezeichnung des eBay-Verkäufers als „PowerSeller“ zunächst davon
auszugehen, dass es sich um einen Unternehmer handelt (Anscheinsbeweis) und
daher dem eBay-Käufer ein Widerrufsrecht zusteht über welches ihn der
eBay-Verkäufer belehren muss. Es obliegt sodann dem eBay-Verkäufer
nachzuweisen, dass er nicht gewerblich gehandelt hat.
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