Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -



 

 

Die Bonusmeilen für dienstliche Flüge stehen dem Arbeitgeber zu (BAG, "miles and more") 

Rechtsanwalt Sven Predeschly

 

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 11.04.2006, Az: 9 AZR 500/05, eine vieldiskutierte Frage zugunsten der Arbeitgeber / Unternehmen entschieden.

Der Kläger war bei seinem Arbeitgeber als Verkaufsleiter angestellt und hat aufgrund dieser Anstellung diverse dienstliche Flugreisen angetreten, deren Kosten vom Arbeitgeber getragen worden sind. Für die Flugreisen hat der Kläger im Rahmen eines Vielfliegerprogramms der Fluggesellschaft (miles & more) Bonusmeilen bzw. Bonuspunkte gutgeschrieben bekommen. Der Arbeitgeber untersagte dem Kläger diese Bonusmeilen für private Flüge zu verwenden wogegen sich der Kläger vor dem Arbeitsgericht zur Wehr setzte.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitnehmer nach § 667 2. Alt. BGB verpflichtet ist seinem Arbeitgeber alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsbesorgung bzw. dem Arbeitsverhältnis erlangt. Diese Verpflichtung zur Herausgabe gilt für sämtliche Vorteile, soweit sie dem Arbeitnehmer von einem Dritten nicht nur bei Gelegenheit, sondern auf Grund eines inneren Zusammenhangs mit dem Arbeitsverhältnis gewährt worden sind. Deshalb stehen auch die Sondervorteile aus dem miles-and-more-Programm ausschließlich dem Arbeitgeber zu.

 

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