Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -


 

 

 

 

Als in diesem Bereich erfahrene Anwaltskanzlei bieten wir Firmenkunden (Großunternehmen sowie mittelständischen Unternehmen) und Mandanten mit hohem Forderungsaufkommen, die einen regelmäßigen Bedarf an professionellem Forderungsmanagement haben, sämtliche Leistungen aus einer Hand an und richten den Ablauf des Forderungseinzugs an Ihren individuellen Bedürfnissen aus. Das gesamte Forderungsmanagement (vor- und außergerichtliches Inkasso, gerichtliches Inkasso mit Zwangsvollstreckung, Langzeitüberwachung) wird eng mit Ihnen abgestimmt. Dies bedeutet, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und das Mahnwesen durch uns durchgeführt wird. Wir helfen Ihnen bestehende Zahlungsprobleme zeitnah, effizient und kostengünstig zu beseitigen.

Folgende Vorteile bietet Ihnen das anwaltliche Inkasso:

Keine eigene Mahnabteilung

Durch das Outsourcing (Ausgliedern) des Mahnwesens benötigt Ihr Unternehmen keine eigene Mahn- und Vollstreckungsabteilung, die firmeninterne Kräfte bindet. Die Kosten einer eigenen Mahnabteilung werden selbst in erfolgreich erledigten Fällen nicht vom Gegner erstattet.

Bearbeitung der Inkassofälle "aus einer Hand" durch Anwälte

Die übergebenen Inkassofälle werden von Anfang an von einem Rechtsanwalt betreut und durch das außergerichtliche, das gerichtliche Verfahren sowie die nachfolgende Zwangsvollstreckung geführt. Die speziell auf Ihren Inkassofall zugeschnittenen erfolgversprechenden Verfahrensschritte werden Ihnen von dem bearbeitenden Rechtsanwalt vorgeschlagen und mit Ihnen abgestimmt. 

Wahrnehmung der Prozesse

Im Gegensatz zu Inkassounternehmen vertritt Sie unsere Kanzlei auch gerichtlich in den Inkassofällen, in denen es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dies bedeutet für Sie, dass Ihr Inkassofall nicht außer Haus gegeben werden muss und auch der Prozess durch "Ihren Anwalt" geführt wird. Dies bedeutet Ihre Inkassofälle werden zeitnah und effizient bearbeitet.

Transparenz der Kosten

Als Rechtsanwälte sind wir grundsätzlich an die gesetzliche Gebührenordnung und damit an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Damit sind die Kosten verbindlich festgelegt und können jederzeit von Ihnen nachgeprüft werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Vorgaben kostengünstigere Honorarvereinbarungen zu treffen. 

Anfallende Anwaltskosten hat der Gegner zu erstatten

Die bei uns anfallenden Anwaltsgebühren hat Ihnen grundsätzlich nach der gesetzlichen Regelung der Gegner bzw. der Schuldner zu erstatten, während z.B. darüber hinausgehende Kosten z.B. eines Inkassounternehmens von den Gerichten grundsätzlich nicht als erstattungsfähig angesehen werden. 

Bei Interesse wenden Sie sich an uns !

Sprechen Sie uns einfach an !

 

 

 


 

© Sven Predeschly