Predeschly Rechtsanwälte
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- Kanzlei am Feuersee -
Leistungen des anwaltlichen Inkassos
Forderungsmanagement - Debitorenmanagement - Forderungseinzug - Inkasso - Forderungsbeitreibung
Als in diesem Bereich erfahrene Anwaltskanzlei bieten wir
Firmenkunden (Großunternehmen sowie mittelständischen Unternehmen) und Mandanten mit hohem
Forderungsaufkommen, die einen regelmäßigen
Bedarf an professionellem Forderungsmanagement haben, sämtliche Leistungen aus
einer Hand an und richten den Ablauf des Forderungseinzugs an Ihren
individuellen Bedürfnissen aus. Das gesamte Forderungsmanagement (vor- und
außergerichtliches Inkasso, gerichtliches Inkasso mit Zwangsvollstreckung,
Langzeitüberwachung) wird eng mit Ihnen abgestimmt. Dies bedeutet, dass Sie sich auf Ihr
Kerngeschäft konzentrieren können und das Mahnwesen durch uns durchgeführt
wird. Wir helfen Ihnen bestehende
Zahlungsprobleme zeitnah,
effizient und kostengünstig zu beseitigen.
Folgende
Vorteile bietet Ihnen das anwaltliche Inkasso:
Keine eigene Mahnabteilung
Durch das Outsourcing (Ausgliedern) des Mahnwesens benötigt Ihr Unternehmen
keine eigene Mahn- und Vollstreckungsabteilung, die firmeninterne Kräfte
bindet. Die Kosten einer eigenen Mahnabteilung werden selbst in erfolgreich erledigten Fällen nicht
vom Gegner erstattet.
Bearbeitung der Inkassofälle "aus einer Hand" durch Anwälte
Die übergebenen Inkassofälle werden von Anfang an von einem Rechtsanwalt betreut und durch das außergerichtliche, das gerichtliche Verfahren sowie die nachfolgende Zwangsvollstreckung geführt. Die speziell auf Ihren Inkassofall zugeschnittenen erfolgversprechenden Verfahrensschritte werden Ihnen von dem bearbeitenden Rechtsanwalt vorgeschlagen und mit Ihnen abgestimmt.
Wahrnehmung der Prozesse
Im Gegensatz zu Inkassounternehmen vertritt Sie unsere Kanzlei auch gerichtlich in den Inkassofällen, in denen es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dies bedeutet für Sie, dass Ihr Inkassofall nicht außer Haus gegeben werden muss und auch der Prozess durch "Ihren Anwalt" geführt wird. Dies bedeutet Ihre Inkassofälle werden zeitnah und effizient bearbeitet.
Transparenz der Kosten
Als Rechtsanwälte sind wir grundsätzlich an die gesetzliche Gebührenordnung
und damit an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Damit sind die Kosten verbindlich
festgelegt und können jederzeit von Ihnen nachgeprüft werden. Es besteht
jedoch auch die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
kostengünstigere Honorarvereinbarungen zu treffen.
Anfallende Anwaltskosten hat der
Gegner zu erstatten
Die bei uns anfallenden Anwaltsgebühren hat Ihnen grundsätzlich nach der
gesetzlichen Regelung der Gegner
bzw. der Schuldner zu erstatten, während z.B. darüber hinausgehende Kosten
z.B. eines
Inkassounternehmens von den Gerichten grundsätzlich nicht als erstattungsfähig
angesehen werden.
© Sven Predeschly